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Anzeige · Informationsangebot von Italinvest Stand: 23. August 2026
Italinvest
Eine Hausbesitzerin steht vor ihrem Einfamilienhaus, auf einem Teil des Dachs sind Photovoltaikmodule montiert

Energie · Photovoltaik

Dieses Geld kann aus einem Teil des Hauses kommen

Viele Hausbesitzer schauen auf Heizkosten, Stromrechnung oder Kreditrate. Ein Teil des Hauses bleibt dabei oft im Hintergrund: die Dachfläche.

Stand: 21.08.2026 · Lesezeit 8 Minuten

Ein Eigenheim ist für viele Menschen vor allem ein Ort zum Wohnen. Küche, Wohnzimmer, Garten und Garage werden täglich genutzt. Das Dach dagegen ist meistens einfach da. Es schützt vor Regen, Schnee und Hitze, wird aber selten als aktive Fläche betrachtet.

Genau hier beginnt für viele Hausbesitzer eine andere Rechnung. Eine geeignete Dachfläche kann genutzt werden, um Strom zu erzeugen. Wird dieser Strom im Haushalt verbraucht, sinkt der Bezug aus dem Netz. Wird überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist, kann dafür nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine Vergütung gezahlt werden.

Damit wird aus einer Fläche, die im Alltag kaum beachtet wird, ein möglicher finanzieller Faktor. Ob er sich lohnt, entscheidet allerdings nicht die Fläche allein.

Zwei Wege, auf denen Dachstrom Geld wert sein kann

Die eigentliche Frage lautet nicht nur, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach passt. Entscheidend ist, was diese Fläche über viele Jahre leisten kann. Der erzeugte Strom wird auf zwei getrennten Wegen finanziell relevant:

Beide Wege gehören in dieselbe Rechnung, wirken aber unterschiedlich stark. In der Praxis ist der selbst verbrauchte Strom häufig der wichtigere Posten, weil der eingesparte Haushaltsstrompreis deutlich über der Einspeisevergütung liegt.

7,70Cent je Kilowattstunde: feste Vergütung bei Teileinspeisung für neue Anlagen bis 10 kWp, gültig seit 1. August 2026
12,22Cent je Kilowattstunde bei Volleinspeisung, ebenfalls für neue Anlagen bis 10 kWp

Die Sätze unterscheiden sich deutlich, weil sie zwei verschiedene Betriebsformen abbilden. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz gegeben und im Haushalt nichts davon genutzt. Bei der Teileinspeisung, oft Überschusseinspeisung genannt, geht nur der nicht selbst verbrauchte Rest ins Netz. Wer viel selbst verbraucht, bekommt also je Kilowattstunde weniger vergütet, spart dafür aber den teureren Netzbezug.

Was bei größeren Anlagen gilt

Die Vergütung ist nach Leistungsstufen gestaffelt. Je größer die Anlage, desto niedriger der Satz je Kilowattstunde. Bei Anlagen, die über eine Stufe hinausgehen, wird anteilig gerechnet: Für den Anlagenteil in der jeweiligen Stufe gilt der dortige Satz.

Anzulegende Werte für neue Solaranlagen, gültig 1. August 2026 bis 31. Januar 2027
Installierte LeistungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct12,22 ct
10 bis 40 kWp6,66 ct10,24 ct
40 bis 100 kWp5,44 ct10,24 ct

Für ein normales Einfamilienhaus ist in der Regel die erste Stufe maßgeblich. Anlagen auf Einfamilienhäusern liegen häufig zwischen 5 und 15 kWp, sodass je nach Größe auch der zweite Satz für einen Teil der Leistung greifen kann.

Was das in einer Beispielrechnung bedeutet

Angenommen, auf dem Dach entsteht eine Anlage mit 8 Kilowattpeak. Angenommen weiter, sie erzeugt im Jahr rund 800 Kilowattstunden je Kilowattpeak, also etwa 6.400 Kilowattstunden. Der Haushalt verbraucht 4.000 Kilowattstunden im Jahr und nutzt ohne Speicher etwa 30 Prozent des erzeugten Stroms unmittelbar selbst. Das sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Zusagen.

In der Summe wären das rund 1.017 Euro im Jahr. Aufschlussreich ist dabei weniger die Summe als das Verhältnis: Der kleinere Teil der Strommenge, der selbst verbraucht wird, trägt in dieser Rechnung fast doppelt so viel bei wie die deutlich größere eingespeiste Menge. Der Grund liegt allein im Preisunterschied zwischen Haushaltsstrom und Einspeisevergütung.

Genau deshalb ist die Frage, wann im Haushalt Strom gebraucht wird, für die Wirtschaftlichkeit oft wichtiger als die Frage, wie groß das Dach ist.

Küchentisch mit Laptop, Unterlagen, Taschenrechner und Notizblock, durch das Fenster ein Dach mit Solarmodulen
Die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich nicht auf dem Dach, sondern am Tisch: Verbrauch, Anlagengröße und Kosten müssen zusammenpassen.

Warum der Zeitpunkt der Inbetriebnahme zählt

Bei Photovoltaik ist nicht nur die Technik wichtig, sondern auch das Datum. Die Vergütungssätze für neue Anlagen sinken seit dem 1. Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Die letzte Absenkung erfolgte zum 1. August 2026, die nächste ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen.

Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Zeitpunkt der Beauftragung oder der Angebotserstellung. Wer im Sommer bestellt und im Winter in Betrieb nimmt, wird nach dem dann geltenden Satz vergütet.

Auf der anderen Seite steht eine lange Sicherheit: Der bei Inbetriebnahme geltende Satz gilt anschließend 20 Jahre lang. Diese Festschreibung ist einer der Gründe, warum die Rechnung überhaupt über einen so langen Zeitraum aufgestellt wird.

Neue technische Vorgaben seit dem Solarspitzengesetz

Am 25. Februar 2025 ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft getreten, die als Solarspitzengesetz bekannt wurde. Hintergrund ist, dass an sonnigen Mittagen sehr viele Anlagen gleichzeitig einspeisen. Für neue Anlagen ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen:

Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz. Für wen eine Anlage neu geplant wird, gehören Zähler, Messsystem und mögliche Steuereinrichtung aber in die Kostenaufstellung.

Auch die Anschaffungskosten gehören zur Rechnung

Eine Photovoltaikanlage ist keine kleine, spontane Anschaffung. Module, Wechselrichter, Montage, Gerüst, Elektroarbeiten, Zählerschrank, ein möglicher Speicher und die Anmeldung verursachen Kosten. Ein Angebot sollte deshalb immer vollständig geprüft werden, nicht nur anhand der Endsumme.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das betrifft unter anderem Solarmodule, wesentliche Komponenten und Stromspeicher, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das vereinfacht die Anschaffung steuerlich, ersetzt aber keine Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Ein niedrigerer Steuersatz bedeutet nicht automatisch, dass sich jede Anlage lohnt. Entscheidend bleibt die Gesamtrechnung aus Investition, Eigenverbrauch, Einspeisung und Nutzungsdauer.

Eine Dachfläche erzeugt selbst kein Einkommen. Aber wenn dort Strom erzeugt wird, kann dieser Strom einen Geldwert haben.

Was Hausbesitzer oft über ihrem Kopf übersehen

Das Dach wird im Alltag selten als finanzielle Fläche wahrgenommen. Dabei entscheiden gerade diese Punkte darüber, ob aus ungenutzter Fläche ein sinnvoller Beitrag zur Haushaltsrechnung werden kann:

Die Hausbesitzerin steht im Garten und blickt auf ihr Dach mit Solarmodulen
Nicht jedes Dach eignet sich, und nicht jedes Angebot ist sinnvoll. Die Prüfung entscheidet, nicht die Fläche.

Auf einen Blick

Acht Punkte, die vor einer Entscheidung geklärt sein sollten

  1. Dachfläche: Wie viel Fläche ist wirklich belegbar?
  2. Ausrichtung: Wie viel Sonne erreicht das Dach im Jahresverlauf?
  3. Stromverbrauch: Wann wird im Haushalt Strom benötigt?
  4. Anlagengröße: Passt die geplante Leistung zum Verbrauch?
  5. Einspeisung: Welche Vergütung gilt bei Inbetriebnahme?
  6. Kosten: Sind alle Nebenkosten im Angebot enthalten?
  7. Technik: Sind Zähler, Messsystem oder Steuerbox erforderlich?
  8. Steuern: Gilt der Nullsteuersatz, und welche Pflichten bleiben?

Was nach 20 Jahren passiert

Die feste Vergütung läuft nach 20 Jahren aus, die Anlage erzeugt aber weiter Strom. Für diese sogenannten Ü20-Anlagen endet die Förderung, nicht der Betrieb.

Die gesetzliche Anschlussregelung wurde im Rahmen des Solarpakets I bis Ende 2032 verlängert. Die Abnahmepflicht des Netzbetreibers bleibt damit bestehen. Vergütet wird der eingespeiste Strom danach jedoch nicht mehr mit dem festen Satz, sondern nach dem sogenannten Jahresmarktwert Solar, der deutlich darunter liegt.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Nach Ablauf der 20 Jahre verschiebt sich die Rechnung noch stärker in Richtung Eigenverbrauch. Übliche Wege sind dann der Umbau auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch, gegebenenfalls mit Speicher, oder der Ersatz durch eine neue Anlage, die auf derselben Fläche mehr Ertrag liefert und erneut in den 20-jährigen Förderzeitraum fällt.

Dieser Zeitpunkt liegt bei einer heute geplanten Anlage weit in der Zukunft. Er gehört trotzdem in die Überlegung, weil er zeigt, dass die Einspeisevergütung nicht dauerhaft die tragende Größe ist.

Das Haus kann mehr leisten als nur Wohnraum

Für viele Hausbesitzer beginnt die Rechnung mit einer einfachen Beobachtung: Über dem Kopf liegt eine Fläche, die kaum genutzt wird.

Ist diese Fläche geeignet, kann sie Strom erzeugen. Dieser Strom kann den eigenen Netzbezug senken oder bei Einspeisung vergütet werden. So kann aus einem Teil des Hauses ein finanziell relevanter Faktor werden, der über 20 Jahre in die Haushaltsrechnung einfließt.

Nicht jedes Dach eignet sich. Nicht jedes Angebot ist sinnvoll. Und nicht jede Anlage rechnet sich gleich. Wer ein Eigenheim besitzt, sollte aber wissen: Manchmal liegt ein ungenutzter Wert direkt über dem eigenen Kopf. Ob er sich heben lässt, zeigt erst eine Rechnung mit den eigenen Zahlen.

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Prüfen, was die eigene Hausfläche leisten kann

Ob eine Dachfläche finanziell interessant ist, hängt von Ausrichtung, Größe, Stromverbrauch, Einspeisung, Kosten und technischen Voraussetzungen ab. Verständlich erklärte Verbraucher- und Energiethemen bekommen Sie kostenlos per Newsletter.

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Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Archivierte EEG-Vergütungssätze, anzulegende Werte für Solaranlagen. bundesnetzagentur.de
  2. Verbraucherzentrale: Photovoltaik, was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist. verbraucherzentrale.de
  3. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zu umsatzsteuerlichen Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen. bundesfinanzministerium.de
  4. Verbraucherzentrale: Photovoltaik, was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet. verbraucherzentrale.de
  5. ADAC: Einspeisevergütung für PV-Anlagen, Sätze und Entwicklung. adac.de

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Energie-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Einspeisevergütung, technische Anforderungen, steuerliche Behandlung, Wirtschaftlichkeit und Förderbedingungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall, vom Standort, vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, von der Anlagenart und von den geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Vor einer Entscheidung sollten mehrere Angebote, die technischen Voraussetzungen und die rechtlichen Vorgaben geprüft werden.

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